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Krebskrank durchs Handy: Arbeiter erhält Entschädigung

Krebskrank durchs Handy: Arbeiter erhält Entschädigung

Das oberste Gericht Italiens hat das Urteil eines Berufungsgerichts bestätigt, nun ist es amtlich: Jahrelange Handynutzung wird verantwortlich gemacht für den Hirntumor, an dem Innocente Marcolini, Jahrgang 1954, leidet. Ob und falls ja welche Konsequenzen das Urteil bei den Herstellern (oder den Arbeitgebern) nach sich ziehen wird, steht derzeit noch in den Sternen.

Ein überraschendes Urteil

Man hätte mit triumphierenden Kommentaren und Überschriften rechnen können, mit der schallenden Ohrfeige! Mit der Bresche, die in die Lobbyarbeit geschlagen wurde bzw. einem zufriedenen Befangenheit offengelegt! Doch es blieb merkwürdig ruhig in der Medienwelt nach dem Urteil des obersten Gerichts Italiens vom 1. Oktober 2012. Die reine Nachricht wurde zwar verbreitet (recht zurückhaltend, wenn man den Trefferzahlen bei Google folgt) – was aber das Urteil bedeutet, geht in den Meldungen unter.

Die nackte Meldung:
Italienische Berufsgenossenschaft muss Angestellten entschädigen

Das Corte di Cassazione hat in 3. Instanz ein Urteil aus Brescia bestätigt. Das dortige Berufungsgericht, Sektion Arbeitsgericht, gab dem Beschwerdeführer Innocente Marcolini Recht.

Marcolini hatte auf Entschädigung geklagt für seinen Hirntumor. Seiner Ansicht nach hat sich der Tumor aus dem jahrelangen beruflich bedingten Gebrauch von Handy und Mobilfunktelefon entwickelt. Marcolini hatte täglich fünf bis sechs Stunden am Telefon verbracht. Um sich Notizen machen zu können, musste er als Rechtshänder das Telefon in die linke Hand nehmen; auf dieser Seite trat der als gutartig beschriebene Tumor auf mit fatalen Folgen:

Gutartig erwies sich in Marcolinis Fall als trügerisches Attribut. Der Gerichtssachverständige erklärte:

„Die anatomische Lokalisierung dieses Tumors führt zu starken klinischen Beschwerden.«

So musste bei Marcolini ein Hauptast der Hinrnervs entfernt werden (neruvs mandibularis). Das führte zu Lähmungen der linken Gesichtshälfte – eine Magnetresonanzuntersuchung ergab, dass noch immer Reste des Tumors vorhanden waren. Der Patient und Beschwerdeführer hat starke chronische Schmerzen, die Medikamente konnten die neuropathischen Beschwerden jedoch nicht oder nur mit geringem Erfolg lindern. Marcolini kann nur eingeschränkt kauen, seine Aufmerksamkeit und sein Erinnerungsvermögen sind gestört. Sämtliche Sinne arbeiten eingeschränkt, und so ist es nicht verwunderlich, dass Marcolini auch seelisch leidet und psychiatrisch behandelt wird.

In seiner Urteilsbegründung kommt das Gericht zum Schluss:

»Das in dieser Instanz des Verfahrens erstellte Gerichtssachverständigengutachten, das mit zahlreichen Unterlagen versehen und sorgfältig begründet ist, erkennt den –zumindest teilweisen – kausalen Zusammenhang zwischen der Verwendung besagter Telefone und der aufgetretenen Pathologie an.«

Damit ist juristisch festgezurrt: Exzessive Nutzung von Handy und Mobilfunktelefon verursacht Krebs!

Handy und Mobilfunktelefon verursachen Krebs!

Hochinteressant an der Urteilsbegründung ist der Hinweis auf die Unterschiede zwischen industriefinanzierten und unabhängigen Studien. Industriefinanzierte Studien sprechen samt und sonders von einem geringen Risikobeweis – unabhängige Studien sehen das anders. Diese Diskrepanz hob das Gericht hervor. Selbst eine Studie der Weltgesundheitsbehörde wird als irrelevant abgetan: Sie war dem Gericht zu alt, ihr Datenmaterial erschien ihm ungenügend.

Quellen:

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