
Tötung, Müll und Ebola: Nachrichten aus aller Welt

Die kleinen und die großen Sorgen der Menschen drehen sich immer und immer wieder um die Gesundheit. Hier einige Meldungen zu Randaspekten aktueller Diskussionen.
Vom Gericht bewilligt:
Mutter darf ihre Tochter sterben lassen
In Deutschland diskutiert der Bundestag über die Sterbebegleitung, über die verschiedenen Formen der Unterstützung beim Sterben.
Aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, assistierter Suizid (auch Freitod oder Selbstmord genannt) sind im Herbst 2014 Themen, die viele Menschen berühren. Immer häufiger müssen Gerichte darüber entscheiden, ob ein Mensch seinem Leben ein Ende setzen lassen darf oder ob Angehörige eines unheilbaren Kranken das Recht haben, dessen Tod und Sterben zu verlangen.
Im Frühjahr 2014 hat ein englisches Gericht Ms. Fitzmaurice zugestanden (also die Straffreiheit zugesichert), dass ihre zwölf Jahre alte Tochter sterben darf: Die Schwerstbehinderte Nancy wird nicht länger mehr durch künstlicher Ernährung am Leben gehalten.
Was „schwerstbehindert“ für Nancy bedeutet, lässt sich kaum in Worte ausdrücken. Nancy kam mit einer Hirnhautentzündung zur Welt, litt an Sepsis (einer heftigen Entzündung im Körper, oft nur mit Blutvergiftung in Verbindung gebracht), an Hydrozephalus (der berüchtigte „Wasserkopf“), und sie war blind. Nach einer Infektion ringt Nancy bereits mit dem Tod – unter stärksten und andauernden Schmerzen.
In der Erläuterung des Urteils formulierte Richterin Eleanor King ihren Respekt für Frau Fitzmaurice: „Es ist ganz offensichtlich, dass Nancys Mutter ihre Tochter liebt, dass sie voll Hingabe und voller Bewusstheit mit der Situation umgeht. Bitte, sagen Sie Nancys Mutter, ich empfinde große Hochachtung für sie.“
So kommt die Ebola-Seuche herum
Das Ebola-Virus ist heimtückisch, nicht nur, weil andere Krankheiten wie die Malaria viel mehr Todesopfer fordern und die Aufregung über Ebola somit übertrieben scheinen mag. Das Problem ist die Reproduktionsrate: Ein Infizierter steckt in aller Regel zwei weitere Menschen mit dem Virus an, und es dauert derzeit bis zu fünf Tage, bevor erste medizinische, klinische Hilfe einsetzt. Erst dann kann die Übertragungskette unterbrochen werden mit Hilfe geeigneter Schutzmaßnahmen, denn eine Heilung des Ebola-Fiebers ist derzeit noch nicht erkennbar
Erste Anlaufstelle für Informationen rund um die Seuche Ebola ist die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Die WHO hat eine Grafik veröffentlicht, auf der die „Reiseroute“ der Seuche verzeichnet ist, das heißt: wie sich Ebola mit Hilfe von menschlichen und tierischen „Wirten“ in der Welt verbreitet.

Und hier eine Grafik über Anzahl und Lage der Labors in Westafrika, Europa und den USA, die besonders gerüstet sind für die Untersuchung rund um das Ebola- und das Marburg-Virus.
Apotheken lehnen Annahme ab:
Wohin mit nicht benötigten Medikamenten?
Wer Medikamente nehmen muss, steht oft vor der Frage: Wohin mit den nicht gebrauchten Pillen, Zäpfchen, Säften, Tropfen? Als gängige Praxis und einleuchtender Rat galt bisher der Hinweis, nicht benötigte oder nicht mehr haltbare Arzneien zur Apotheke zu bringen. Die Vermutung dahinter: Dort, bei den Fachleuten, werde man wohl wissen, was mit den pharmazeutischen Problemstoffen zu tun ist. Falsch gedacht.
Wie die Passauer Neue Presse berichtet, hat eine Frau aus dem Bayerischen Wald nun von ihrer Apotheke eine Abfuhr erhalten: „Man hat gesagt, ich soll die Tabletten in die Mülltonne werfen“, sagte die Frau laut PNP.
Wieso in die Mülltonne?
Die richtige Entsorgung für alte Medikamente sei der Restmüll; Karin Gegg vom Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald nennt sie laut PNP „die einfachste und sicherste Methode“. Der Grund: Restmüll wird seit 2005 verbrannt, die Wirkstoffe der Medikamente werden so in Luft aufgelöst und komplett unschädlich gemacht.
Zugleich warnt Egg davor, den Sondermüll über die Abwässer zu entsorgen, beispielsweise über die Toilettenspülung. Das sei „nicht nur die schlechteste Art der Entsorgung“; eigentlich dürfe diese Methode absolut „nicht als Alternative gelten“.
Wer der Erklärung der Fachfrau misstrauisch gegenübersteht, kann seine alten und abgelaufenen Arzneien selbstverständlich noch immer zur Apotheke bringen. Viele Apotheken nehmen Medikamente noch zurück, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind.
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