Seite auswählen

Weleda: vorbildliche Reaktion auf Falschmeldung

Weleda: vorbildliche Reaktion auf Falschmeldung

Keine große Sache, mag man sich denken. „Man“ vielleicht – bei Weleda (Slogan: Im Einklang mit Mensch und Natur) jedoch sah man das anders.

In der Sommerausgabe 2014 seiner Kundenzeitschrift Weleda-Magazin hatte das Schweizer Unternehmen ein Rezept veröffentlicht und seine jungen Leser gefragt:

„Wollt ihr auch einmal einen Wildkräutersalat probieren? Bunt verziert mit Blüten und so schön, dass man fast nichts davon essen will!«

Besser sollte es wohl heißen: und auch nichts essen soll! Denn im Rezept wird ein Kraut als Zutat genannt, Beinwell, das in hoher Dosierung und als Einzelsubstanz die Leber schädigt und Krebs auslösen kann!

So jedenfalls sieht es die Kommission E des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArmM). Die Kommission hat deshalb den Gebrauch von Beinwell als Heilpflanze nur unter Einschränkungen zugelassen.

 

Vorsichtige Warnung

Von den Bedenken der Kommission E erfahren die Abonnenten des Weleda-Magazins indirekt aus einem Brief des Unternehmens:

»Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich … in den vorgestellten Wildkräutersalat eine Pflanze eingeschlichen hat, die Sie vorsichtshalber nicht essen sollten.«

(So so: Die Pflanze selber hat sich eingeschlichen. Weiter heißt es in dem Brief:)

»In dem Rezept wird versehentlich Beinwell (Symphytum) als Zutat empfohlen. Dieser sollte nach heutigem Wissensstand nicht mehr innerlich, z. B. als Salat, verwendet werden …«

Doch gleich darauf funkt Weleda Entwarnung:

»Ein akutes Gesundheitsrisiko etwa durch den einmaligen Verzehr des beschriebenen Salats besteht nicht.«

Früher, so erfährt der Leser aus dem Brief, fand Beinwell traditionell in der Küche Verwendung, etwa als Salatzugabe oder Spinatersatz. Wegen der beschriebenen Gefahr und der Warnung durch die Kommission E bittet Weleda in seinem Brief

»… besonders Schwangere, Stillende und Kinder, den Wildkräutersalat wie beschrieben nicht zuzubereiten.«

Fazit
Sicherlich wäre es ungewöhnlich, wenn das unauffällige Rezept in dem kleinen und für ein überschaubares Publikum gedachten Magazin größeren Schaden anrichten würde.

Trotzdem aber wollte man sich bei Weleda wohl nicht in Gefahr begeben und schickte an die Abonnenten eine Warnung.

Wir meinen: vorbildlich!

Über den Autor

Hinterlasse eine Antwort